Handy-Flatrate: Vorsicht vor Volumen-Bremse

Aktuelle Smartphones eignen sich prima dazu, unterwegs die Börsenkurse, Sportnachrichten oder Clips aus dem Internet abzurufen. Auch mit Tablet-Computern wie dem iPad  kann man sich die Zeit unterwegs wunderbar mit einem Besuch in den Weiten des Netzes vertreiben. Ohne Internet-Flatrate für die mobile Nutzung auf einem Handy oder Tablet drohen jedoch schnell exorbitante Kosten. Doch auch beim Abschluss eines Vertrags für das vermeintlich unbegrenzte Surfen am Handy zum Pauschalpreis lauern Gefahren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin, die nach eigenem Bekunden gerade mehrere Mobilfunk-Firmen wegen ihrer Flat-Werbung abgemahnt und einstweilige Verfügungen erwirkt hat.

„Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen”, warb etwa die Firma 1&1 (gmx.de, web.de), die Telekom (T-Mobile) kreierte derweil den Slogan “Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)”, und auch Vodafone versprach für die „Super-Flat Internet Mobil” vollmundig „Surfen Sie unbegrenzt im Internet”. Ein Blick ins Kleingedruckte und in die Tarifdetails offenbarte indes, dass zwischen Werbung und Wirklichkeit häufig ein gravierender Unterschied liegt. So behalten es sich die Kommunikationsunternehmen vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach einem heruntergeladenen Datenvolumen von 500 (1&1) bzw. 300 Megabyte im Monat auf GPRS-Niveau (General Pocket Radio Service) mit maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download zu drosseln. 300 Megabyte entsprechen dabei gerade mal dem Datenvolumen für einen Spielfilm in guter Handy-Qualität.

Eine Drosselung von HSDPA- auf GPRS-Geschwindigkeit steht für einen Leistungsschwund im Download von bis zu 99,1 Prozent. Eine vernünftige Internet-Nutzung ist danach kaum mehr möglich. Das Abspielen von Filmen kann man getrost vergessen, allein der Aufruf einer Seite kann zum Geduldsspiel werden. Dieses Schnecken-Internet müssen Nutzer des Tarifs „Data-Flat” beim Anbieter NetCologne (Bisheriger Slogan: „Ohne Limit Surfen und Mailen”) sogar bereits nach einem Datenaufkommen von 200 Megabyte erdulden.

Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun rechtlich gegen die vier genannten Anbieter vorgegangen. Die vorläufige Bilanz: Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet. Die Webseiten der Anbieter wurden mittlerweile geändert. Drei weitere Firmen zeigten sich auch ohne rechtliche Schritte einsichtig gegenüber der Reklame-Kritik. Die Solomo GmbH sowie Medion und Blau Mobilfunk unterzeichneten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung und gelobten Besserung.

Weitere Tarifbezeichnungen wie „UMTS-Flat” und die „Flat Komplett 3G” suggerieren ebenfalls dauerhaftes High-Speed-Internet. Doch auch hier treten einige Anbieter fix auf die GPRS-Bremse – und zwar nach einem Datenvolumen von 250 bzw. 500 Megabyte. Ob das als Irreführung zu bewerten ist, lässt die Verbraucherzentrale NRW derzeit vor Gericht klären.

digitalzimmer.de meint: Bei Mobilfunk-Datenflatrates greift in praktisch allen Tarifen nach einem bestimmten Download-Volumen eine Geschwindigkeitsbremse. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden. Allerdings bringen in letzter Zeit immer mehr Anbieter sehr billige UMTS- und HSDPA-Datentarife heraus, die schon nach einem geringen Volumen gedrosselt werden. Wer nur hin und wieder ein paar E-Mails abruft, der ist mit solchen Spar-Tarifen gut bedient. Die Werbung dafür als „3G-Super-Flat” ist aber schlicht irreführend. Für Viel-Surfer, die unterwegs auch mal einen Film aus dem Internet saugen, oft mit dem Notebook ins mobile Internet gehen, Skype und Web-TV nutzen, kommt indes nur eine Flatrate mit Drosselung nach mehreren Gigabyte in Frage. Auch solche üppigen Datenflatrates gibt es von fast allen Anbietern – sie sind nur teurer als die Spar-Datentarife mit den inzwischen nicht mehr missverständlichen Werbeslogans.